Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg werden aktuell noch Eigentümer, deren Nutztiere Opfer eines Wolfes wurden, unbürokratisch entschädigt; auch wenn ihre Tiere unzureichend geschützt waren.
Das Umweltministerium weist nun darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren nur noch bis Ende Mai 2019 gezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von mindestens 90 Zentimetern Voraussetzung für Entschädigungszahlungen.
- Genanalyse weist Wolf nach (Pressemitteilung vom 31. Januar 2019)
- Die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg – Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe (PDF-Datei)
- Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter (UM Baden-Württemberg)
- Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf, Förderkulisse Wolfsprävention (UM Baden-Württemberg, PDF-Datei)